Nutzungsarten von Ferienimmobilien
Von Vermieten bis selber nutzen
Urlaubszeit ist auch Genießerzeit: mit frischen Brötchen zum Frühstück, essen gehen im Restaurant und netten Ausflugspausen im Café. Je mehr Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Cafés es rund um Ihre Ferienimmobilie gibt, desto bequemer und abwechslungsreicher ist der Urlaub im Ferienhaus, in der Ferienwohnung. Zeigen Sie sich als guter Gastgeber und verraten Sie Ihren Urlaubsgästen, wo man vor Ort besonders gut einkaufen und lecker genießen kann.
Nutzungsart Vermietung
Bei dieser Nutzungsart vermieten Sie Ihre Ferienimmobilie so oft wie möglich an zahlende Urlaubsgäste. Entweder kümmern Sie sich selbst um die Vermietung oder Sie beauftragen damit eine lokale Verwaltung oder Sie investieren in eine Ferienimmobilie mit Betreiberkonzept.
Bei einer guten Auslastung sind Ihre Mieteinnahmen höher als die anfallenden Kosten für den Unterhalt der Ferienimmobilie, die Abzahlung des Kredits usw. Außerdem können Sie bei der Nutzungsart Vermietung Steuervorteile geltend machen – im Gegenzug müssen Sie Ihre Mieteinnahmen aber auch versteuern.
Experten-Tipp:
„Als Faustregel gelten mindestens 17 am besten 22 Wochen Vermietung pro Jahr, um die laufenden Kosten mit den Mieteinnahmen zu decken.“
Nutzungsart Eigennutzung
Bei einer Eigennutzung nutzen Sie Ihre Ferienimmobilie ausschließlich selbst und oder sie vermieten Ferienhaus und Co. kostenlos an Familie und Freunde. Bei dieser Nutzungsart können Sie keine Kosten steuermindernd absetzen und höchstwahrscheinlich müssen Sie auch eine Zweitwohnungssteuer bezahlen. Zusammen mit den laufenden Kosten für die Ferienimmobilie kann die Eigennutzung so zum kostspieligen Luxus werden.
Experten-Tipp:
„Die Höhe der Zweiwohnungssteuer und ab wann sie fällig wird variiert von Kommune zu Kommune.“
Nutzungsart Vermietung plus Eigennutzung
Bei der Nutzungsart Vermietung und Eigennutzung profitieren Sie von allen Vorteilen: Sie können Ihre Immobilie zwischendurch selbst genießen und als Urlaubsdomizil nutzen, außerdem können Sie die laufenden Kosten zumindest teilweise durch die Mieteinnahmen decken und Steuervorteile nutzen.