Welche Nebenkosten haben Ferienimmobilien?
Nebenkosten richtig kalkulieren und weiterberechnen
Beim Mietpreis für Ferienhäuser und Ferienwohnungen sind die Verbrauchskosten meistens bereits enthalten. Deshalb müssen Sie als Vermieter gut kalkulieren um bei den Verbrauchskosten am Jahresende nicht draufzuzahlen. Schließlich gehört für viele Feriengäste der sorglose Umgang mit Wasser, Heizung und Strom zu einem entspannten Urlaub mit dazu. Außerdem sind WLAN, Fernsehen und Radio heute im Urlaubsdomizil meist eine Selbstverständlichkeit.
Welche Betriebskosten sind bei Ferienimmobilien inklusive?
Alle pauschalen Nebenkosten einschließlich der Umsatzsteuer müssen laut Preisangabeverordnung bereits im End-Mietpreis der Ferienimmobilie mit enthalten sein. Dazu gehören:
- Wasser
- Heizung
- Strom (inklusive Elektroheizungen)
- Gas
- Waschmaschine
- Nutzung von Pool, Sauna, Garage, Kamin, Fahrrädern, Grill usw.
- WLAN
- Babybett / Kinderhochstuhl
- Endreinigung
Experten-Tipp:
„Allerdings ist auch eine Abrechnung nach Verbrauch z.B. bei den Heizkosten zulässig – sofern der tatsächliche Verbrauch dank eigenem Zähler nachvollziehbar ist.“
Welche Betriebskosten können separat abgerechnet werden?
1. Alles, bei dem der Mieter wählen kann, ob er es während des Aufenthaltes in Ihrer Ferienimmobilie nutzen möchte oder nicht:
- Wäschepaket mit Handtüchern und Bettwäsche
- Brötchenlieferservice
- Einkaufsservice
- Zwischenreinigung etc.
2. Kosten, die nicht Teil der Miete sind aber trotzdem anfallen wie Beispielsweise die Kurtaxe.
Experten-Tipp:
„Weisen Sie direkt beim Mietpreis auf alle bereits enthaltenen Extras hin. Das freut und überzeugt Gäste Ihre Ferienwohnung zu buchen während jede zusätzliche Gebühr eher abschreckt.“
Checkliste Nebenkosten Ferienimmobilie:
- Heizung
- Wasser
- Strom
- Gas
- WLAN
- Kosten für Verwaltung, Hausmeister
- Gartenpflege
- Treppenhausreinigung
- Allgemeinstrom
- Waschmaschine / Trockner
- Pool
- Garage
- Kamin
- Fahrräder / Fahrradschuppen
- Endreinigung
- Rundfunkbeitrag (wird in bestimmten Fällen voll oder anteilig fällig)
- Vermarktungskosten